Rechtsgebiete

Ich berate und vertrete außergerichtlich wie gerichtlich in den folgenden Rechtsgebieten:

Familienrecht

  • - Scheidung
  • - Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • - Umgangsrecht
  • - Kindesunterhalt
  • - Trennungsunterhalt
  • - Scheidungsunterhalt

Sozialrecht

  • - Erwerbsminderungsrente
  • - Schwerbehinderungsverfahren

Mietrecht

  • - Kündigung
  • - Mieterhöhung
  • - Mietkaution
  • - Mietminderung
  • - Mietvertrag

Strafrecht

  • - Ermittlungsverfahren
  • - Hauptverhandlung
  • - Nebenklage / Adhäsionsverfahren

Allgemeines Privatrecht

  • - Kaufvertragsrecht
  • - Sonstige Vertragssachen auf Anfrage
  • - Schadensersatzrecht

Verkehrsrecht

  • - Unfallschadensrecht
  • - Bussgeldverfahren

Forderungsdurchsetzung/Inkasso

  • - außergerichtliche Forderungsdurchsetzung von Unternehmensforderungen
  • - gerichtliche Forderungsdurchsetzung von Unternehmensforderungen
  • - Zwangsvollstreckung
Gerne gebe ich Ihnen Auskunft über die einzelnen Dienstleistungen und Schwerpunktbereiche meiner Kanzlei.

Informationen für Ihre Erstberatung

Eine fundierte Rechtsberatung setzt voraus, dass dem Rechtsanwalt alle relevanten Informationen bekannt sind. Bitte bringen Sie daher bereits zum ersten Beratungstermin alle Unterlagen mit, die im Zusammenhang mit Ihrem Problem stehen - und mögen Sie Ihnen noch so unbedeutend erscheinen. Beachten Sie insbesondere folgende Punkte:

Wahrung von Fristen:

Grundsätzlich ist die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfes an die Einhaltung einer Frist geknüpft. Denken Sie auch an die Verjährung von Ansprüchen! Es kommt leider in der Praxis immer wieder vor, dass Mandanten grundsätzlich im Recht sind, dieses Recht aber nicht erfolgreich durchsetzen können, weil sie nicht von sich aus rechtzeitig aktiv geworden sind. Daher mein Tipp: Suchen Sie grundsätzlich so früh wie möglich einen Anwalt Ihres Vertrauens auf!

Beweise/Zeugen:

Je genauer Ihre Rechtslage dargelegt und gegebenenfalls unter Beweis gestellt werden kann, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten. Nicht alles muss bewiesen werden! Sie sollten trotzdem darüber nachdenken, mit Hilfe welcher Zeugen, Beweise oder Dokumente Ihr Vortrag am besten unterstützt werden kann.

Honorar

Das Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung.